Die Gesellschaft hat den Zweck, ein Unternehmen für Stuckateur- und Malerarbeiten, das Verlegen von Tapeten, das Anbringen von Farben und dekorativen Verkleidungen, das Verputzen, das Anfertigen von Stuckarbeiten, das Erstellen von Wandverkleidungen, das Anbringen von Trennwänden, das Erstellen von abgehängten Decken und das Isolieren zu betreiben. Sie kann auch alle Arten von Renovierungsarbeiten, die Leitung von Baustellen und die Beratung in dieser Angelegenheit durchführen. Allgemein gesagt kann die Gesellschaft, sei es für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter, alle finanziellen, kommerziellen, industriellen, immobilienbezogenen oder mobilienbezogenen Geschäfte, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Gesellschaftszweck stehen, tätigen, Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen, an allen Unternehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen, teilnehmen und Kredite oder Garantien an Aktionäre oder Dritte gewähren, wenn dies ihre Interessen fördert, mit Ausnahme der Geschäfte, die durch das LFAIE verboten sind, oder unter Ausschluss aller Immobiliengeschäfte, die nicht ausschließlich kommerziellen Zwecken dienen.