Der Betrieb eines Unternehmens für Stuckateurarbeiten, Malerarbeiten und Fliesenverlegung: Sie hat auch den Zweck, kleinere Arbeiten in den Bereichen Mauerwerk, Renovierung, Malerei, Stuckateurarbeiten, Dekoration, Isolierung sowie Reinigungsdienstleistungen, insbesondere von Gebäuden, auszuführen. Die Gesellschaft kann darüber hinaus jede andere Tätigkeit ausüben, die einen direkten oder indirekten Bezug zu diesen Zwecken hat; sie kann insbesondere Niederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen, an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen, Unternehmen erwerben, die ein identisches oder ähnliches Ziel verfolgen, oder mit solchen Unternehmen fusionieren, alle Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die dazu geeignet sind, ihr Ziel zu entwickeln und zu erweitern oder sich direkt oder indirekt darauf zu beziehen. Sie kann auch Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.