Die Bauleitung; die Ausführung aller Architekten- und Ingenieurmandate, insbesondere Sicherheitskontrolle und Baustellenmediation. Die Gesellschaft kann ihren Zweck durch alle Operationen - insbesondere durch alle Verträge - ohne Einschränkung verfolgen: hinsichtlich ihres Standorts - in der Schweiz oder im Ausland; hinsichtlich ihres Gegenstands - ob es sich um materielle (bewegliche oder unbewegliche) oder immaterielle Vermögenswerte oder Dienstleistungen handelt; hinsichtlich ihrer Durchführung - ob durch die Gesellschaft, durch Niederlassungen der Gesellschaft, durch Beteiligungen an anderen Gesellschaften oder durch Subunternehmer. Die Gesellschaft kann zudem Darlehensverträge mit ihren Aktionären abschließen, als Schuldnerin oder Gläubigerin, oder ihnen Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.