Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines landwirtschaftlichen Gutes und von landwirtschaftlichen Flächen sowie die Durchführung von landwirtschaftlichen Arbeiten für Dritte. Die Gesellschaft kann: in der Schweiz und im Ausland jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck steht, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte; in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen; an Aktionäre oder Dritte Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihre Interessen oder die des Konzerns, dem sie angehört, fördert.