Die Gesellschaft hat zum Zweck, Investitionen im Bereich der filmischen, Fernseh- und anderen visuellen Medienproduktion zu tätigen. Die Gesellschaft kann in der Schweiz oder im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten. Die Gesellschaft kann alle Tätigkeiten ausüben und alle Vereinbarungen abschließen, die geeignet sind, ihren Gesellschaftszweck zu fördern oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, halten und veräußern, mit Ausnahme von Geschäften, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BGFA) verboten sind. Die Gesellschaft kann Beteiligungen an jeder Gesellschaft, Unternehmung, Tätigkeit oder Vereinigung ohne Unterschied, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland, erwerben, halten und veräußern, mit Ausnahme von Geschäften, die durch das BGFA verboten sind. Die Gesellschaft kann an innerhalb der Gruppe stattfindenden Finanzierungen teilnehmen, insbesondere durch Gewährung von Darlehen an ihre direkten oder indirekten Aktionäre oder an andere Konzerngesellschaften sowie durch Gewährung von Garantien oder Sicherheiten aller Art, auch wenn diese Darlehen, Garantien oder Sicherheiten ohne Gegenleistung gewährt werden, ausschließlich im Interesse der direkten oder indirekten Aktionäre der Gesellschaft oder der anderen Konzerngesellschaften.