Der Kauf, Verkauf und die Ausbeutung aller Handelsunternehmen; die direkte und indirekte Beteiligung an Handels-, Finanz-, Industrie- und anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland sowie die Finanzierung und Verwaltung dieser Unternehmen, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Operationen. Die Gesellschaft kann, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Operationen: jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle Tätigkeit, sei sie mobil oder immobil, ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängt; in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; Finanzierungen in eigenem Namen oder für Rechnung Dritter gewähren, jede Art von Garantie und Sicherheit für ihre Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften sowie für Dritte, wenn dies ihre Interessen fördert; in der Schweiz und im Ausland Grundstücke erwerben, belasten, veräußern und verwalten; Darlehen oder Garantien an Aktionäre oder Dritte gewähren, wenn dies ihre Interessen fördert.