Die Gesellschaft hat, ausgenommen von den durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäften, den Zweck, alle unbeweglichen und beweglichen Vermögenswerte zu verwalten und zu verwalten, sowie den Erwerb, die Errichtung, die Nutzung und gegebenenfalls den Verkauf aller in der Schweiz und im Ausland gelegenen Grundstücke. Die Gesellschaft kann auch alle Geschäfts-, Finanz-, Industrie- und Mobilienoperationen durchführen, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck zusammenhängen. Sie kann zudem in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen, an allen Unternehmen teilnehmen, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Zweck haben, und Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.