Die Gesellschaft hat den Zweck, alle Immobiliengeschäfte und alle Aktivitäten im Immobilienbereich im Rahmen des durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) zulässigen Umfangs durchzuführen. Die Gesellschaft kann darüber hinaus:
- für eigene oder fremde Rechnung alle Handels-, Finanz- oder Industriegeschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die geeignet sind, ihren Zweck zu fördern oder sich direkt oder indirekt darauf zu beziehen;
- Niederlassungen und/oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen;
- sich in jeder Form an ähnlichen Unternehmen beteiligen; und
- Darlehen an Gesellschafter oder Dritte gewähren.