Die Gesellschaft hat den Zweck, Vermögenswerte im Auftrag von Personen zu verwalten, die wirtschaftliche oder familiäre Beziehungen zur Gesellschaft oder ihren Gesellschaftern haben, sowie Beratung in Anlagefragen zu bieten. Sie kann alle mit dieser Tätigkeit zusammenhängenden Geschäfte sowie alle Geschäfte tätigen, die dazu dienen, den Zweck und das Interesse der Gesellschaft zu fördern, mit Ausnahme der Geschäfte, die durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verboten sind. Sie kann Niederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen, an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen, Unternehmen mit ähnlichen Zwecken erwerben, mit solchen Unternehmen fusionieren, Kredite oder Garantien an ihre Gesellschafter oder an Gesellschaften derselben Gruppe gewähren und alle Verträge abschließen, die dazu dienen, ihren Zweck zu entwickeln oder zu erreichen oder sich direkt oder indirekt darauf zu beziehen.