Der Zweck der Gesellschaft ist: der Betrieb eines Unternehmens im Bauwesen, insbesondere die Erwerbung, Verwaltung und der Verkauf von Immobilien; der Erwerb, Verkauf, Import und Vertrieb von damit verbundenen Produkten und Materialien. Die Gesellschaft kann auch ihren Gesellschaftern und Dritten Kredite gewähren, sich für von den Gesellschaftern und Dritten aufgenommene Kredite verbürgen, diese Kredite durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder durch die Übernahme aller anderen finanziellen Verpflichtungen garantieren. Im Allgemeinen kann die Gesellschaft Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen teilnehmen, Unternehmen erwerben oder gründen, die denselben oder ähnlichen Zweck verfolgen, alle finanziellen, kommerziellen, mobiliären, immobilien- und anderen Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die zur Erreichung ihres Zwecks geeignet sind oder direkt oder indirekt damit zusammenhängen.