Immobilienbewirtschaftung in der Schweiz, einschließlich des Kaufs, Verkaufs, der Errichtung und der Widmung von Immobilien zugunsten ihrer Gesellschafter oder Dritter, innerhalb der durch das AIG (Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer) genehmigten Grenzen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Hauptzweck stehen. Sie kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Zweck erwerben oder mit solchen fusionieren und alle Geschäfte tätigen sowie Verträge abschließen, die zur Entwicklung und Erweiterung ihres Zwecks oder in direktem oder indirektem Zusammenhang damit erforderlich sind.