Erwerb, Halten, Verkauf und Verwaltung von Beteiligungen, insbesondere an ausländischen Immobiliengesellschaften, unter Ausschluss aller durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft betreibt keine industrielle Tätigkeit in kommerzieller Form. Die Gesellschaft kann Kredite oder andere Finanzierungsformen an Gesellschaften derselben Gruppe gewähren sowie Sicherheiten jeder Art zugunsten von Gesellschaften derselben Gruppe oder Dritter stellen, insbesondere in Form von Garantien, Pfandrechten oder Sicherheiten auf das Vermögen der Gesellschaft. Die Gesellschaft kann auch alle Geschäfte abschließen, die ihrem Zweck dienen oder direkt oder indirekt damit verbunden sind.