Die Gesellschaft hat zum Zweck die Erstellung von digitalen Videos und Bühnenbeleuchtung; die Erstellung von Kleidung und damit verbundenen Marken; die Organisation von Veranstaltungen aller Art. Die Gesellschaft kann jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit (mit Ausnahme derjenigen, die durch das LFAIE verboten sind) ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht, in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen, an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen, und Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren.