Die Gesellschaft bezweckt, unter Ausschluss von den durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäften, alle Beratungsdienstleistungen in den Bereichen Finanzen und Immobiliengeschäfte sowie alle Ausbildungsaktivitäten in Verbindung mit dem Vorhergehenden. Im Rahmen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) kann die Gesellschaft in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck alle Finanz-, Handels-, Mobiliar- und Immobiliengeschäfte durchführen, an allen Unternehmen oder Aktivitäten in der Schweiz und im Ausland teilnehmen, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen und Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihre Interessen fördert.