Die Gesellschaft hat zum Zweck den Erwerb, die Begründung, das Halten, die Verwaltung, die Führung und die Veräusserung von Beteiligungen an Gesellschaften als Holdinggesellschaft. Im Allgemeinen kann die Gesellschaft alle Geschäfts-, Finanz-, Mobilien- und Immobiliengeschäfte tätigen und alle Verträge abschliessen, die zur Erfüllung ihres Zwecks oder in direktem oder indirektem Zusammenhang damit erforderlich sind, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verbotenen Geschäfte; sie kann an Gesellschaften oder Unternehmen mit ähnlichem oder anderen Zweck teilnehmen und in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten sowie an Gesellschafter oder Dritte Darlehen gewähren oder erhalten.