Der Verkauf und die Vertrieb von beweglichen Gütern aller Art, insbesondere von Gegenständen aus Keramik und Porzellan, sowie die Beratung und Erbringung von Dienstleistungen im Allgemeinen in Bezug auf diese Tätigkeiten, die Handelsvermittlung bzw. die Übernahme von Vertretungen und die Übernahme von Mandaten als Agent. Die Gesellschaft kann Technologien, technisches Know-how, gewerbliche Schutzrechte, Marken, Lizenzen und Rechte an geistigem Eigentum im Allgemeinen erwerben, verkaufen, in Nutzung nehmen und zur Nutzung überlassen. Die Gesellschaft kann Immobilien erwerben, belasten, verwalten, verwalten und verkaufen sowie an Immobiliengesellschaften und -unternehmen teilnehmen. Immobilien in der Schweiz oder Beteiligungen an Immobiliengesellschaften und -unternehmen mit Immobilien in der Schweiz können jedoch nur unter der Bedingung erworben werden (ohne LAFE-Unterstellung), dass die Immobilien für die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit gemäß Art. 2 Abs. 2 Bst. a LAFE bestimmt sind.