Die Gesellschaft bezweckt alle Tätigkeiten im Bereich des Immobilienwesens, insbesondere den Kauf, das Halten, die Verwaltung, die Verwaltung, die Wertsteigerung, die Entwicklung, den Bau und den Verkauf von Immobilien und Immobilienprojekten. Als sekundäres Ziel kann die Gesellschaft auch, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BGFA) verbotenen Geschäfte, jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck steht; errichten von Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften; an allen Unternehmen teilnehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen; Kredite oder Garantien an Aktionäre oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.