Die Gesellschaft hat zum Zweck: die Durchführung aller Arbeiten im Zusammenhang mit dem biologischen Ingenieurwesen und der Biodiversität, die Renaturierung und Pflege von Biodiversitätszonen an Kanälen, Feuchtgebieten und Straßennetzen; die Durchführung von Umweltstudien und -gutachten; die Produktion von einheimischen Pflanzen und Ökotypen; das Mähen und Rechen von Kanälen und Naturschutzgebieten; die Pflege von Steinbrüchen aller Art. Die Gesellschaft kann entweder auf eigene Rechnung oder auf Rechnung Dritter alle anderen Tätigkeiten jeder Art durchführen, insbesondere finanzielle, kommerzielle, industrielle, bewegliche und unbewegliche Tätigkeiten, die mit ihrem Hauptzweck übereinstimmen, mit Ausnahme der durch das LFAIE verbotenen Operationen, in der Schweiz und im Ausland, die direkt oder indirekt mit ihrem Hauptzweck zusammenhängen. Die Gesellschaft kann auch Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten. Sie kann auch an jeder Gesellschaft teilnehmen, Honorare und Provisionen erwerben oder zahlen, Verträge oder Kommissionen in verschiedenen Ländern aushandeln und ausführen. Die Gesellschaft kann auch ihren Gesellschaftern oder Dritten Kredite oder Garantien gewähren.