Die Gesellschaft hat den Zweck, alle Arbeiten im Zusammenhang mit Fliesenverlegung auszuführen. Die Gesellschaft kann Niederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen, an anderen Unternehmen beteiligt sein, Unternehmen erwerben oder gründen, die ein identisches oder analoges Ziel verfolgen, alle handelsrechtlichen, finanziellen, industriellen, mobilien- oder immobilienbezogenen Geschäfte tätigen, mit Ausnahme derjenigen, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verboten sind, und alle Verträge abschließen, die geeignet sind, ihren Zweck zu fördern oder sich direkt oder indirekt darauf zu beziehen. Die Gesellschaft kann Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.