Die Übernahme von direkten und indirekten Beteiligungen an allen Gesellschaften im Sinne einer Holdinggesellschaft. Im Hinblick auf Beteiligungen an in der Schweiz ansässigen Immobiliengesellschaften werden diese sich auf Immobiliengesellschaften beschränken, deren Immobilien ausschließlich kommerziell genutzt werden. Sie kann darüber hinaus für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle Finanz-, Handels-, Mobilien- oder Immobiliengeschäfte tätigen, die ihrem Gesellschaftszweck dienen, und sich in allen Formen für alle ähnlichen Unternehmen interessieren, insbesondere durch die Übernahme von Beteiligungen an ähnlichen Unternehmen. Die Gesellschaft kann auch in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen.