Der Betrieb eines Renovierungsunternehmens, insbesondere die Ausführung von Ausbauarbeiten, einschließlich Fliesen- und Bodenbelagsarbeiten, Gipsarbeiten, Malerarbeiten, Maurerarbeiten sowie alle Tätigkeiten, die direkt oder indirekt mit diesem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle Finanz-, Handels-, Industrie-, Immobilien- oder Mobilienoperationen durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen, Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen, an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen, und Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AIG) verbotenen Operationen.