Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, das Halten und die Verwaltung des familiären Vermögens der Aktionäre, sowohl beweglich als auch unbeweglich, in der Schweiz und im Ausland. Die Gesellschaft kann, im Rahmen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland: - jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle Tätigkeit, beweglich oder unbeweglich, in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck ausüben; - in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; - an allen Unternehmen teilnehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen; - Aktionären oder Dritten Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.