Die Gesellschaft bezweckt die Übernahme, den Kauf, den Verkauf, die Verwaltung, die Erwerbung, den Besitz, die Veräußerung und die Verwaltung von Beteiligungen an allen Arten von Gesellschaften und Unternehmen, direkt oder indirekt, in der Schweiz oder im Ausland, insbesondere gewerbliche, industrielle, finanzielle und Immobiliengesellschaften sowie die Finanzierung von Tochtergesellschaften, unter Ausschluss der Operationen, die durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verboten sind. Sie kann im Allgemeinen alle Operationen durchführen, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland in Verbindung stehen. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Niederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen.