Alle Arbeiten im Zusammenhang mit der Tätigkeit einer Treuhandgesellschaft durchführen, insbesondere alle Aufträge im Bereich der Prüfung und Buchprüfung, der Expertise, der Besteuerung, der Gesellschaftsverwaltung, der Luxushausverwaltung und alle Finanzoperationen. Die Gesellschaft hat auch den Zweck, alle Beratungstätigkeiten, insbesondere im Bereich des Rechts, der Besteuerung, der Immobilien, der Finanzen und des Unternehmens, auszuüben. Sie kann, entweder für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter, alle Handels-, Industrie- und Finanzoperationen durchführen, die sich direkt oder indirekt, ganz oder teilweise, auf ihren Zweck beziehen oder die dessen Verwirklichung erleichtern.