Die Gesellschaft hat als Hauptzweck den Abschluss, den Erwerb, den Verkauf und die Verwaltung von Beteiligungen an in- und ausländischen Industrie-, Finanz-, Handels- und Immobiliengesellschaften, sofern diese nicht durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland verboten sind, und zwar als Holdinggesellschaft. Die Gesellschaft kann als Nebenzweck in- und ausländisch: Niederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen, sich an anderen Unternehmen beteiligen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen, diese erwerben oder gründen, im Allgemeinen jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle Tätigkeit im Zusammenhang mit beweglichem oder unbeweglichem Vermögen ausüben, die ihren Entwicklungszweck direkt oder indirekt fördert, diese Geschäfte für sich selbst oder für Rechnung Dritter als Vertreter, Bevollmächtigter, Kommissionär oder durch Dritte für ihre Rechnung abwickeln, Kredite an Aktionäre und Dritte gewähren, Leasinggeschäfte tätigen, für Kredite bürgen, die von Aktionären oder Dritten aufgenommen wurden, diese Kredite durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypothekenurkunden oder durch die Übernahme anderer finanzieller Verpflichtungen absichern.