Ausgenommen Immobiliengeschäfte, verfolgt die Gesellschaft den Zweck, Vermögensverwaltungsaufträge (Family Office) auszuführen, indem sie direkt oder indirekt alle Dienstleistungen in Zusammenhang mit ihrem Hauptzweck erbringt, insbesondere indem sie als Beauftragte, Agentin, Beraterin, Beraterin und durch die Erbringung aller administrativen, buchhalterischen, informatischen, steuerlichen, Management-, rechtlichen und sozialen Unterstützungsdienstleistungen handelt; sie kann die Annahme von Beauftragungen im Rahmen der Ausführung von Aufträgen wegen Unfähigkeit gemäß Artikel 360 ZGB des Schweizerischen Zivilgesetzbuches annehmen; die Gesellschaft wird in erster Linie allgemeine Unterstützung in allen Bereichen für alle Personen, Gesellschaften oder Unternehmen leisten, die ihr nahestehen oder verbunden sind (für vollständigen Zweck siehe Statuten).