Die Gesellschaft ist ein Vermögensverwalter gemäss dem Bundesgesetz über die Finanzinstitute ("FINIG"). Die Gesellschaft hat zum Zweck die Vermögensverwaltung, die Anlageberatung und die Finanzanalyse sowie alle damit verbundenen Finanzgeschäfte. Die Gesellschaft kann Darlehen oder Garantien an Aktionäre oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient. Darüber hinaus kann die Gesellschaft Beteiligungen an anderen schweizerischen oder ausländischen Gesellschaften (mit Ausnahme von Beteiligungen, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 verboten sind) erwerben. Schliesslich kann die Gesellschaft Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten, sei es für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter, und alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.