Die Übernahme von direkten und indirekten Beteiligungen an allen Gesellschaften im Sinne einer Holdinggesellschaft; im Hinblick auf Immobilienbeteiligungen in der Schweiz beschränken sich diese auf eine ausschließlich gewerbliche Nutzung, im Einklang mit dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG); die Gesellschaft kann für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle Finanz-, Handels-, Mobilien- oder Immobiliengeschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Gesellschaftszweck zusammenhängen, und sich in jeder Form für ähnliche Unternehmen interessieren; die Gesellschaft kann auch in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen.