Die Gesellschaft hat zum Zweck, Beteiligungen in jeder Form an Finanz-, Industrie- oder Handelsunternehmen zu halten, zu erwerben und zu verwirklichen. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen, an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen, alle Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die zur Erreichung ihres Zwecks erforderlich sind oder direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. Sie kann auch alle Finanz-, Treuhand-, Handels- oder Industriegeschäfte, bewegliche und unbewegliche Sachen, die der Verwirklichung ihres Zwecks dienen, durchführen. Sie kann ihren Aktionären und Dritten Kredite oder Garantien gewähren, sich für von Aktionären oder Dritten aufgenommene Darlehen verbürgen, diese Darlehen durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder durch die Übernahme anderer finanzieller Verpflichtungen garantieren.