Die Gesellschaft hat den Zweck, öffentliche Betriebe wie Bars, Cafés, Restaurants zu betreiben, zu halten, zu kaufen und zu verkaufen, sowie alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann alle Entscheidungen treffen, die zur Erreichung ihres Zwecks geeignet sind, insbesondere:
a) an Gesellschaften gleicher Art und an anderen im gleichen Bereich tätigen Gesellschaften teilzunehmen, finanzielle, kommerzielle, mobile oder Immobiliengeschäfte (ausgenommen sind die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Ausländer verbotenen Immobiliengeschäfte) in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck oder geeignet, diesen zu fördern, durchzuführen,
b) Unternehmen zu finanzieren, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem Zweck stehen,
c) Kredite und/oder Garantien in irgendeiner Form an ihre Aktionäre oder an Dritte zu gewähren.