Anlage, Erwerb, Halten, Veräußerung und Verwaltung von Beteiligungen an schweizerischen oder ausländischen Gesellschaften, wobei festgehalten wird, dass die Gesellschaft in der Schweiz Beteiligungen an Immobiliengesellschaften nur dann halten kann, wenn diese ausschließlich kommerziell genutzt werden; die Gesellschaft kann alle Geschäfte durchführen, die direkt oder indirekt mit diesem Zweck zusammenhängen, und sich direkt und indirekt dafür interessieren; sie kann auch im eigenen Namen oder im Namen von Dritten alle Finanz-, Handels- und Mobilien-Geschäfte durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck verbunden sind oder diesen fördern; die Gesellschaft kann zudem Kredite oder andere finanzielle Leistungen an ihre direkten oder indirekten Aktionäre, ihre direkten oder indirekten Tochtergesellschaften sowie an Dritte gewähren und Sicherheiten jeder Art auf ihre Vermögenswerte gewähren, einschließlich durch Pfandrechte oder treuhänderische Übertragungen oder durch Garantien jeder Art, um die Verpflichtungen ihrer direkten oder indirekten Aktionäre, ihrer direkten oder indirekten Tochtergesellschaften oder von Dritten zu sichern; die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen.