Der Betrieb einer Tierarztpraxis sowie der Verkauf aller damit verbundenen Produkte. Die Gesellschaft kann ebenfalls: alle kommerziellen, finanziellen, mobiliären oder immobiliären Transaktionen durchführen, letztere jedoch nur, soweit sie nicht dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BGFA) unterliegen; Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben; allgemein alle Geschäfte durchführen, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland in Zusammenhang stehen.