Die Verwaltung von kollektiven Kapitalanlagen nach schweizerischem oder ausländischem Recht, die für qualifizierte Anleger reserviert sind; Die individuelle Vermögensverwaltung für in der Schweiz oder im Ausland ansässige Anleger, institutionelle, professionelle oder private. Die Gesellschaft kann für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle Geschäfts-, Finanz-, Wertpapier- oder Immobiliengeschäfte durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängen oder diesen fördern, sich an allen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland beteiligen, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen.