Die Gesellschaft hat zum Zweck den Erwerb, die Veräusserung und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften oder Unternehmen, gleich welcher Art, durch den Erwerb von Aktien, Obligationen, Anteilen und die Haltung von Forderungen in jeder anderen Form, ausser den durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäften. Die Gesellschaft kann zudem: jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht; in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; an Aktionäre oder Dritte Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.