Die Gesellschaft hat zum Zweck die Halterung und Verwaltung von Beteiligungen und Investitionen, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte, sowie jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle Tätigkeit, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck steht. Die Gesellschaft kann Darlehen, mit oder ohne Sicherheiten, an ihre Aktionäre oder Nahestehende, insbesondere an direkt oder indirekt mit ihr verbundene Gesellschaften, gewähren oder ihnen finanzielle Unterstützung in Form von Sicherheiten jeder Art zur Absicherung von Verpflichtungen dieser Aktionäre oder Nahestehenden leisten, in beiden Fällen mit oder ohne Gegenleistung.