Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, die Errichtung und die Ausbeutung von Immobilien. Die Gesellschaft kann alle finanziellen, kommerziellen, industriellen, mobiliären oder immobiliären Tätigkeiten ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; Darlehen oder Garantien an Aktionäre, ihre Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen oder an Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.