Der Zweck der Gesellschaft ist der Kauf, Verkauf, das Courtage-, die Verwaltungs- und alle anderen mit dem Immobilienwesen verbundenen Tätigkeiten, insbesondere im landwirtschaftlichen Bereich, innerhalb der Grenzen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BGFA), sowie jede andere Tätigkeit, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem Hauptzweck steht. Die Gesellschaft kann zudem jede Tätigkeit ausüben, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck steht. Die Gesellschaft kann ihren Zweck durch alle Operationen - insbesondere durch alle Verträge - ohne Einschränkung verfolgen: hinsichtlich ihres Standorts - in der Schweiz oder im Ausland; hinsichtlich ihres Gegenstands - ob es sich um materielle (bewegliche) oder immaterielle Vermögenswerte oder Dienstleistungen handelt; hinsichtlich ihrer Durchführung - ob durch die Gesellschaft, durch ihre Zweigniederlassungen, durch Beteiligungen an anderen Gesellschaften oder durch Subunternehmer. Die Gesellschaft kann zudem Darlehensverträge mit ihren Aktionären abschließen, als Schuldnerin oder Gläubigerin, oder ihnen Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.