Die Gesellschaft hat den Zweck, die Hundeerziehung, die Durchführung der obligatorischen Kurse und den Spaziergangservice für Hunde zu betreiben. Die Gesellschaft kann jede finanzielle, kommerzielle, industrielle, mobiliäre oder immobiliäre Tätigkeit (ausgenommen die durch das LFAIE verbotenen Operationen) im direkten oder indirekten Zusammenhang mit ihrem Zweck oder zur Förderung seiner Verwirklichung ausüben, Verträge abschließen, die dazu bestimmt sind, ihre Tätigkeit zu entwickeln oder sich direkt oder indirekt darauf zu beziehen, Erträge in Form von Zinsen, Provisionen und Dividenden erhalten, Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen, Beteiligungen erwerben, identische oder analoge Unternehmen gründen oder an Unternehmen teilnehmen, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Zweck haben. Sie kann diese Operationen sowohl für eigene als auch für fremde Rechnung durchführen. Sie kann Kredite gewähren und Sicherheiten für jede Person, insbesondere für ihre Gesellschafter und Geschäftsführer, stellen.