Die Gesellschaft hat zum Zweck den Erwerb, die Verwaltung und die Führung von Unternehmen aller Art. Die Gesellschaft kann: alle finanziellen, kommerziellen, industriellen, mobiliären oder immobiliären Tätigkeiten ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verbotenen Operationen; in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Zweck haben; Darlehen oder Garantien an Aktionäre, Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen oder an Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.