Die Gesellschaft bezweckt alle Tätigkeiten im Bereich des Bauwesens, insbesondere Erdarbeiten, Abbrucharbeiten sowie die Vermietung von Arbeitskräften. Die Gesellschaft kann jede finanzielle, kommerzielle, industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck steht oder dessen Verwirklichung fördert, Verträge abschließen, die geeignet sind, ihre Tätigkeiten zu entwickeln oder die direkt oder indirekt damit zusammenhängen, Erträge erhalten, sei es in Form von Zinsen, Provisionen und Dividenden, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz oder im Ausland gründen, Beteiligungen erwerben, Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben oder gründen, an allen Unternehmen teilnehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen. Sie kann ihre Geschäfte sowohl auf eigene Rechnung als auch auf Rechnung Dritter tätigen. Sie kann Grundstücke erwerben, verwalten und veräußern, mit Ausnahme aller durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BGFA) verbotenen Geschäfte; sie kann Darlehen gewähren und Sicherheiten für jede Person, insbesondere für ihre Gesellschafter und Geschäftsführer, leisten.