Die Gesellschaft hat zum Zweck den Erwerb, die Gründung, das Halten, die Verwaltung, die Führung und die Veräusserung von Beteiligungen an Gesellschaften als Holdinggesellschaft. Im Allgemeinen kann die Gesellschaft alle kommerziellen, finanziellen, mobiliären und immobiliären Geschäfte tätigen und alle Verträge abschliessen, die zur Erfüllung ihres Zwecks oder in direktem oder indirektem Zusammenhang damit erforderlich sind, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verbotenen Geschäfte; sie kann an Gesellschaften oder Unternehmen mit ähnlichem oder anderen Zweck teilnehmen und in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, sowie an Aktionäre oder Dritte Kredite oder Garantien gewähren oder erhalten.