unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Geschäfte: sämtliche Tätigkeiten und Dienstleistungen im Bereich Family Office in Zusammenhang mit den finanziellen und nichtfinanziellen Bedürfnissen von Privatpersonen, Familien oder diesen gehörenden Vermögensstrukturen, einschließlich der Erbringung von Dienstleistungen und Beratung in strategischen, rechtlichen, steuerlichen, finanziellen oder anderen Angelegenheiten, Beratung in Fragen der Family Governance, Beratung in philanthropischen Angelegenheiten sowie Koordination und Überwachung von Dienstleistern, die im Zusammenhang mit einem Vermögen tätig sind; sämtliche Vermögensverwaltungstätigkeiten, Beratung und Anlageberatung im Bereich Private Equity, Unternehmensfinanzierung (Corporate Finance), Fusionen und Akquisitionen von Gesellschaften (vgl. Statuten für den vollständigen Zweck).