Der Betrieb einer Zahnarztpraxis und alle direkt oder indirekt damit verbundenen Tätigkeiten, insbesondere der Betrieb einer Hygienistenpraxis, eines zahntechnischen Laboratoriums und der Handel mit zahnärztlichem Material. Die Gesellschaft kann Strukturen, Mittel und Dienstleistungen für Dritte zur Verfügung stellen, die im Besitz von medizinischen Berufsabschlüssen sind. Die Gesellschaft kann Mitarbeiter beschäftigen, die ihre Tätigkeit in anderen Strukturen ausüben. Die Gesellschaft kann in benachbarten Bereichen tätig sein, wie z.B. Bildgebung, forensische Odontologie usw. Die Gesellschaft kann Vereinbarungen mit Unternehmen, Verbänden und Mitarbeitern abschließen, um ihre Ziele zu verfolgen. Darüber hinaus kann die Gesellschaft Beteiligungen an anderen Gesellschaften halten, ähnliche oder vergleichbare Gesellschaften erwerben oder gründen, Zweigniederlassungen errichten und verwalten sowie Immobilien erwerben, verwalten, bauen, belasten oder verkaufen.