Der Einzelhandel mit Bekleidungsartikeln und Accessoires; die Gesellschaft kann mit oder ohne Sicherheit leihen oder borgen, sie kann an der Gründung und Entwicklung aller Gesellschaften teilnehmen und ihnen jede Unterstützung leisten; sie kann auch Garantien, Bürgschaften oder Sicherheiten zugunsten Dritter gewähren, um ihre Verpflichtungen oder die Verpflichtungen ihrer Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen oder jeder anderen Gesellschaft ihrer Gruppe zu garantieren; allgemein kann sie alle Kontroll-, Überwachungs- und Dokumentationsmaßnahmen ergreifen; sie kann außerdem alle Finanz-, Handels-, Mobilien- oder Immobiliengeschäfte, die direkt oder indirekt mit ihrem Gesellschaftszweck zusammenhängen, für eigene oder fremde Rechnung tätigen und sich in jeder Form für ähnliche Unternehmen interessieren, insbesondere durch Beteiligung an ähnlichen Unternehmen; die Gesellschaft kann auch in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen.