Der Betrieb von Cafés, Restaurants, Bars, Sandwichläden und Lebensmittelgeschäften, der Verkauf von Speisen und Getränken zum Mitnehmen sowie die Organisation von Events und Banketten. Die Gesellschaft kann alle finanziellen, kommerziellen oder industriellen, mobilen oder immobilen Operationen durchführen, mit Ausnahme aller Operationen, die durch das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AIG) verboten sind, Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen, an allen Unternehmen teilnehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen, und Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient. Verpflichtung zur Erbringung von Nebenleistungen, Vorzugsrechte, Vorkaufs- oder Kaufsrechte: für Details siehe die Statuten.