Im Sinne einer Holding, die Übernahme, der Kauf, der Verkauf, die Verwaltung und die Führung von Beteiligungen an allen Arten von Gesellschaften und Unternehmen, direkt oder indirekt, in der Schweiz oder im Ausland. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen. Die Gesellschaft kann insbesondere ihren Aktionären, Tochtergesellschaften oder Dritten Darlehen, Garantien und Sicherheiten gewähren oder erhalten; allgemein kann die Gesellschaft alle Transaktionen durchführen und alle Massnahmen ergreifen, die zur Förderung ihres Gesellschaftszwecks geeignet erscheinen oder damit in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann ihren direkten oder indirekten Aktionären sowie anderen Gesellschaften der Gruppe Darlehen oder andere Finanzierungen gewähren und kann auch deren Verpflichtungen gegenüber Dritten in irgendeiner Weise garantieren, insbesondere durch Pfandrechte, Abtretungen oder Übertragungen zur Sicherheit oder Garantien jeder Art, entgeltlich oder unentgeltlich, auch wenn diese Garantien und Sicherheiten ausschließlich die Interessen der direkten oder indirekten Aktionäre oder der anderen Gesellschaften der Gruppe betreffen.