Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der rechtlichen Einheiten der Haleon Group of Companies in der Schweiz (nachfolgend: Unternehmen und Arbeitgeber) und der Unternehmen, die mit diesen wirtschaftlich oder finanziell eng verbunden sind (nachfolgend: Arbeitgeber), sowie für die Hinterbliebenen und die Überlebenden gegen die wirtschaftlichen Folgen des Alters, der Invalidität und des Todes. Ein wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenes Unternehmen kann durch eine schriftliche Anschlussvereinbarung beitreten, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis gebracht werden muss. Die Stiftung kann eine umfassendere Vorsorge als die gesetzlichen Mindestleistungen bieten. Keine Leistung aus dem Vermögen der Stiftung, ausgenommen die Zahlungen zur Vorsorge, darf zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen der Arbeitgeber oder zur Zahlung von Leistungen, die diese üblicherweise als Entlohnung zahlen, wie z.B. Teuerungszulagen, Familienzulagen und Kinderzulagen, Gratifikationen usw., verwendet werden. Um ihren Zweck zu erreichen, kann die Stiftung Versicherungsverträge abschließen oder bestehende Verträge eingehen, muss aber selbst Versicherungsnehmer und Begünstigte sein.