Die Gesellschaft hat folgenden Zweck: die Beteiligung an Unternehmen, die Gründung von Unternehmen sowie die Verwaltung und Führung von Unternehmen, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland. Die Gesellschaft kann insbesondere: a) alle Arten von Handels-, Finanz-, Mobilien- und Immobilientransaktionen durchführen, letztere jedoch nur, sofern sie nicht dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) vom 16. Dezember 1983 unterliegen; b) im Allgemeinen alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften gründen oder Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten.