Erwerb von Immobilien, soweit diese nicht der Lex Friedrich unterliegen, Renovation, Verwaltung und Verwaltung von Immobilien, Betrieb von Hotels, Restaurants und Campingplätzen; die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen, Darlehen gewähren, insbesondere an Aktionäre, ähnliche oder ähnliche Unternehmen erwerben oder gründen, Immobilien erwerben oder verkaufen, mit Ausnahme der durch die Lex Friedrich verbotenen Geschäfte, und alle Funktionen übernehmen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu entwickeln oder die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Gegenstand stehen, sowie alle damit verbundenen Finanz- und Immobiliengeschäfte