Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen, im eigenen Namen oder im Namen von Dritten, an Handels-, Industrie- und Immobilienunternehmen in der Schweiz oder im Ausland, durch den Kauf von Aktien, Obligationen, Anteilen und die Inhaberschaft von Forderungen in jeder geeigneten Form, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann: jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht; in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihre Interessen fördert.